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Zimmer Buchen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

01
Einleitung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für die Vermietung von Zimmern und/oder Konferenz- und Banketträumlichkeiten sowie für alle damit verbundenen weiteren Leistungen und Lieferungen, die von Salzburg Global, Schloss Leopoldskron (im Folgenden „Hotel“) an eine veranstaltende Person oder Organisation (im Folgenden „Kund:in“) erbracht werden. Diese AGB sind integrierender Bestandteil jeder abgeschlossenen Vereinbarung. Änderungen oder Abweichungen von diesen AGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung aller Parteien und sind nur dann rechtsverbindlich. Mit ihrer Unterschrift erkennt die Kundin bzw. der Kunde diese AGB an und übernimmt die Haftung für deren Einhaltung.

02

Zimmerbuchungen

Die Kundin bzw. der Kunde verpflichtet sich, dem Hotel alle Unterlagen, die gegebenenfalls für Genehmigungen durch zuständige Behörden erforderlich sind, spätestens zwei Monate vor dem Anreisedatum vorzulegen.

2.1. Einzelbuchungen

Hotelzimmer stehen am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung (Check-in) und sind am Abreisetag bis 11:00 Uhr freizugeben (Check-out).

Anzahlungen und Zahlungen bei Einzelbuchungen

Damit das Hotel eine Buchung bestätigen kann, ist die Angabe einer gültigen Kreditkarte erforderlich.

Stornobedingungen für Einzelbuchungen

Zimmer können bis 15:00 Uhr am Tag vor der Anreise kostenfrei storniert werden. Nach 15:00 Uhr am Tag vor der Anreise beträgt die Stornogebühr 100 % des Preises der ersten Nacht.

Stornobedingungen in der Hochsaison

Für Aufenthalte in der Hauptsaison (Salzburger Festspiele, Adventwochenenden, Weihnachten und Neujahr) gelten besondere Stornobedingungen:
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor dem Anreisedatum möglich. Bei Stornierungen innerhalb von 14 Tagen vor der Anreise werden 100 % des Buchungsbetrags in Rechnung gestellt.

2.2. Gruppenbuchungen

Als Gruppenbuchungen gelten alle Buchungen von zehn oder mehr Zimmern. Gruppenbuchungen in Verbindung mit einer Veranstaltung fallen unter Punkt 2: Veranstaltungsbuchungen.
 

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Veranstaltungsbuchungen

Veranstaltungsbuchungen umfassen Seminare, Konferenzen, Bankette und ähnliche Buchungen. Die Kundin bzw. der Kunde verpflichtet sich, dem Hotel alle Unterlagen, die gegebenenfalls für Genehmigungen durch zuständige Behörden erforderlich sind, spätestens zwei Monate vor Beginn der Veranstaltung vorzulegen.

3.1. Anzahlungen und Zahlungen für Seminar- und Veranstaltungsbuchungen

Damit das Hotel eine Buchung bestätigen kann, ist die Kundin bzw. der Kunde verpflichtet, bei Vertragsabschluss 100 % der gesamten Raummiete im Voraus zu bezahlen. Vier Monate vor der Veranstaltung ist ebenfalls eine Anzahlung in Höhe eines Anteils des im Veranstaltungsvertrag ausgewiesenen erwarteten Umsatzes aus Menü und Getränken auf das Bankkonto des Hotels zu leisten (siehe 3.15.). Etwaige Überweisungskosten gehen zulasten der Kundin bzw. des Kunden.

3.2. Teilnehmerzahl

Für alle Veranstaltungen benötigt das Hotel spätestens zehn Tage vor Veranstaltungsbeginn die genauen Angaben, insbesondere die Anzahl der Teilnehmer:innen. Diese Zahl gilt als garantierte Mindestteilnehmerzahl und wird der Kundin bzw. dem Kunden in Rechnung gestellt. Übersteigt die tatsächliche Teilnehmerzahl diese Mindestzahl, wird die tatsächliche Anzahl in Rechnung gestellt. Hat das Hotel bis zehn Tage vor der Veranstaltung keine endgültige Teilnehmerzahl erhalten, gilt die im Vertrag genannte Personenzahl als garantierte Mindestzahl und wird entsprechend berechnet. Wesentliche Änderungen im Veranstaltungsprogramm oder eine Erhöhung der Teilnehmerzahl können zu einer Anpassung des vereinbarten Preises führen.

3.3. Verringerung der Teilnehmerzahl während einer Veranstaltung

Das Hotel gewährt der Kundin bzw. dem Kunden nach Vertragsunterzeichnung folgende Reduktionen der Gästezahl:
Für Veranstaltungen, die innerhalb der Stornofrist gebucht werden, gelten die oben genannten Stornobedingungen bereits zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung. Sämtliche Kosten, die durch die Vorbereitung der Veranstaltung entstanden sind (zum Beispiel Miete technischer Ausstattung, Engagement von Musiker:innen usw.), werden der Kundin bzw. dem Kunden vollständig in Rechnung gestellt, wenn die bestätigte Veranstaltung storniert wird.

3.4. Rücktrittsrecht des Hotels

Sollte es dem Hotel infolge höherer Gewalt (wie Krieg, Terrorismus, Aufruhr, Streik, Besetzung, Ausfall von Versorgungsunternehmen, Einstellung des Flugverkehrs, behördliche Anordnungen, aufgrund derer die Buchung nicht erfüllt werden kann – jeweils nur dann, wenn Hotel und Kundin bzw. Kunde unmittelbar betroffen sind und das Hotel kein Verschulden trifft) oder anderer Umstände, die das Hotel nicht zu vertreten hat, wesentlich erschwert oder unmöglich werden, die vertraglich geschuldeten Leistungen ganz oder teilweise zu erbringen, kann das Hotel hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten, ohne zum Schadenersatz verpflichtet zu sein.
 

Das Hotel ist ferner berechtigt, ohne Schadenersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten, wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das öffentliche Ansehen des Hotels gefährden könnte, vereinbarte Vorauszahlungen nicht vor Veranstaltungsbeginn geleistet wurden oder der wesentliche Vertragszweck weggefallen ist. Das Hotel behält sich ausdrücklich das Recht vor, Schadenersatzansprüche gegen die Kundin bzw. den Kunden geltend zu machen.
 

04

Definitionen

4.1. Preise

Alle Preise werden in Euro (EUR) angegeben und verstehen sich inklusive aller Steuern, Gebühren und Serviceentgelte. Alle Preise gelten bis auf Widerruf. Die vereinbarten Raummieten gelten ausschließlich für die konkret gebuchten Räume einschließlich ihrer Ausstattung.

Umstellen von Mobiliar

Änderungen an beweglichen Einrichtungsgegenständen (z. B. Sessel, Teppiche, Tische usw.) bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Hotels und werden mit 10 % der Raummiete berechnet. Änderungen an unbeweglicher Ausstattung (z. B. Gemälde, Statuen, Wandbehänge, Kronleuchter, Kunst- und Ausstellungsobjekte usw.) sind nicht gestattet.

4.2. Catering

Sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wird, ist die Kundin bzw. der Kunde verpflichtet, sämtliche Speisen und Getränke über das Hotel zu beziehen. Das Hotel übernimmt keine Haftung für Qualität, Menge, Lagerung usw. von Speisen und Getränken, die von der Kundin bzw. vom Kunden mitgebracht werden.

Auswahl von Menü und Getränken

Damit das Hotel einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung gewährleisten kann, verpflichtet sich die Kundin bzw. der Kunde, Speisen und Getränke spätestens einen Monat vor Veranstaltungsbeginn auszuwählen und dem Hotel mitzuteilen. Das Menü wird auf Grundlage der ausgewählten Gänge und der in der Bestätigung angegebenen Teilnehmerzahl verrechnet. Getränke werden nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet.

Speise- und Getränkeservice während der Veranstaltung

Das Hotel stellt für Veranstaltungen die erforderliche Anzahl an Servicekräften entsprechend internationalen Qualitätsstandards zur Verfügung.

4.3. Veranstaltungsdekoration

Das Hotel ist ein geschütztes österreichisches Kulturdenkmal. Jede von der Kundin bzw. vom Kunden geplante Anbringung von Dekorationsmaterial oder anderen Gegenständen und Installationen bedarf daher der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Bei jeder Dekoration ist mit größter Sorgfalt und Rücksicht auf die Bausubstanz des Hotels vorzugehen. Veranstaltungsräume dürfen nicht beschädigt werden; insbesondere dürfen keine Befestigungen an Wänden, Türen oder Fenstern angebracht werden. Dekoration und deren Anbringung müssen von Fachpersonal durchgeführt werden und allen brandschutzrechtlichen Vorschriften entsprechen. Dekorationen, die vom Hotel zur Verfügung gestellt werden, bleiben auch nach der Veranstaltung Eigentum des Hotels.

Dekorationsmaterial

Dekorationen mit Blütenblättern, Goldstaub, Konfetti und ähnlichen Materialien sind nicht gestattet. Werden solche oder ähnliche Materialien dennoch verwendet, verrechnet das Hotel eine Reinigungsgebühr in Höhe von 15 % der Raummiete. Jegliche Formen von Kerzen, einschließlich Schwimmkerzen, Wunderkerzen, Himmelslaternen oder Feuerwerken jeglicher Art, sind aufgrund des angrenzenden Naturschutzgebiets, der Brandschutzbestimmungen und der Nähe zum Salzburger Flughafen nicht erlaubt.

4.4. Parken

Das Hotel verfügt nur über eine begrenzte Anzahl an Parkplätzen. Bei Abendveranstaltungen mit mehr als 80 Gästen oder Konferenzen mit mehr als 30 Personen behält sich das Hotel das Recht vor, für die Dauer von 3 Stunden einen Parkservice zu beauftragen, und zwar zu einem Preis von EUR 60,00 pro Stunde. Das Hotel informiert die Kundin bzw. den Kunden, bevor dieser Service beauftragt wird.

4.5. Zusätzliche Leistungen

Alle Leistungen, die von Subunternehmern erbracht werden und vom Hotel im Auftrag der Kundin bzw. des Kunden organisiert wurden, werden der Kundin bzw. dem Kunden zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 % verrechnet. Beanstandungen sind von der Kundin bzw. vom Kunden direkt an den Subunternehmer bzw. Dritten zu richten; Ansprüche gegenüber dem Hotel bestehen diesbezüglich nicht.

4.6. Nutzung von Logos und Bildmaterial

Die Verwendung von Logos oder Bildern des Hotels in jeglicher Form durch die Kundin bzw. den Kunden bedarf in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Wird ein Logo oder Bild ohne die erforderliche Zustimmung veröffentlicht, ist das Hotel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und eine angemessene Gebühr für diese Nutzung zu verlangen. Die Kundin bzw. der Kunde haftet dem Hotel für dadurch entstandene Schäden.

4.7. Fotografien

Private Fotografien während des Aufenthalts sind nur für den privaten Gebrauch gestattet. Für Fotografien zu kommerziellen Zwecken ist eine vorherige schriftliche Zustimmung erforderlich. Liegt diese Zustimmung nicht vor, behält sich das Hotel rechtliche Schritte vor.

4.8. Ferngesteuerte Drohnen

Die Verwendung ferngesteuerter Drohnen ist auf dem gesamten Gelände von Schloss Leopoldskron, einschließlich über dem See, strengstens untersagt, um Datenschutzgesetze und luftverkehrsrechtliche Vorschriften einzuhalten sowie die Privatsphäre unserer Gäste zu schützen.

4.9. Zusätzliche Außenbeleuchtung

Zusätzliche Außenbeleuchtung, etwa für Filmaufnahmen oder Veranstaltungen, muss von der Kundin bzw. vom Kunden vorab bei der Naturschutzbehörde angemeldet und genehmigt werden. Andernfalls können verwaltungsrechtliche Strafen entstehen. Diese Kosten trägt die Kundin bzw. der Kunde.

4.10. Brandschutzbestimmungen

Die Kundin bzw. der Kunde verpflichtet sich, die Brandschutzbestimmungen des Hotels einzuhalten und insbesondere Fluchtwege nicht zu versperren, das Rauchverbot zu beachten usw. Rauchen, offenes Feuer, Kerzen usw. sind in sämtlichen Innenräumen des Hotels nicht gestattet. Feuerwerke jeglicher Art sind nirgendwo erlaubt. Sämtliche Strafen, die aus der Nichteinhaltung dieser Bestimmungen entstehen, trägt die Kundin bzw. der Kunde, die bzw. der das Hotel diesbezüglich schad- und klaglos zu halten hat.

4.11. Haftung

Die Kundin bzw. der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die durch Gäste, Mitarbeiter:innen, Beauftragte oder sonstige mit der Kundin bzw. dem Kunden verbundene Personen verursacht werden. Das Hotel kann gegebenenfalls verlangen, dass die Kundin bzw. der Kunde einen entsprechenden Versicherungsschutz für die Veranstaltung abschließt. Das Hotel haftet nur bei Verschulden für Schäden an Gegenständen, die von der Kundin bzw. vom Kunden eingebracht wurden, oder für deren Verlust; eine Haftung für Verschulden Dritter wird ausgeschlossen. Die Räumlichkeiten und Einrichtungen werden unmittelbar nach der Veranstaltung in Anwesenheit von Vertreter:innen des Hotels und der Kundin bzw. des Kunden auf Schäden überprüft („Inventar“). Die Kundin bzw. der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Einrichtungen in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie übernommen wurden. Verursachte Schäden oder fehlende Gegenstände werden der Kundin bzw. dem Kunden in Rechnung gestellt. Das Hotel behält sich vor, für die Dauer einer Veranstaltung eine Aufsichtsperson vor Ort einzusetzen; diese wird mit EUR 50,00 pro Stunde (EUR 70,00 nach 22:00 Uhr) verrechnet. Bei außergewöhnlicher Verschmutzung (verursacht durch Gäste und/oder Haustiere) und/oder Beschädigung in Gästezimmern, Suiten und/oder öffentlichen Bereichen erhebt das Hotel eine Mindestgebühr für Reinigung oder Reparatur in Höhe von EUR 100,00.

4.12. Öffentlich-rechtliche Vorschriften und Beschränkungen

Die Kundin bzw. der Kunde hat alle geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten, etwa zur Verhinderung der Verbreitung von Krankheiten wie COVID-19 oder sonstige einschlägige öffentlich-rechtliche Anforderungen. Das Angebot basiert auf der Annahme, dass die gebuchte Veranstaltung grundsätzlich zum vereinbarten Zeitpunkt stattfinden kann, gegebenenfalls mit Änderungen oder Einschränkungen aufgrund dann geltender gesetzlicher Vorgaben. Sämtliche zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Gesetze und Verordnungen, insbesondere hinsichtlich einer Beschränkung der Gästezahl oder bestimmter Teile der Veranstaltung, sind einzuhalten. Gegen das Hotel kann kein Anspruch geltend gemacht werden, dass Buchungen wie ursprünglich geplant oder überhaupt umgesetzt werden. Aufwendungen für bereits vom Hotel vorgenommene Buchungen, die möglicherweise infolge solcher Beschränkungen frustriert werden, sind auch dann zu bezahlen, sofern das Hotel kein Verschulden trifft. Die Kundin bzw. der Kunde akzeptiert diese Risikoübernahme ausdrücklich. Die Kundin bzw. der Kunde verpflichtet sich, gebuchte Reisen oder Veranstaltungen auch bei geänderten Rahmenbedingungen infolge öffentlich-rechtlicher Änderungen durchzuführen und entsprechende Anpassungen vorzunehmen. Das Hotel übernimmt keine Haftung für Ansteckungen während des Aufenthalts der Kundin bzw. des Kunden im Hotel; eine solche Haftung wird einvernehmlich ausgeschlossen.

4.13. Freistellungsklausel

Die Kundin bzw. der Kunde verpflichtet sich, das Hotel und seine Vertreter:innen von sämtlichen Ansprüchen jeglicher Art freizustellen, schad- und klaglos zu halten und zu verteidigen (insbesondere, aber nicht ausschließlich, bei Verlust oder Beschädigung beweglicher Sachen oder bei Personenschäden der Kundin bzw. des Kunden oder Dritter). Die Kundin bzw. der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass weder Personen noch bewegliche Sachen (insbesondere Fahrzeuge) seitens des Hotels gegen Schäden jeglicher Art versichert sind. Das Hotel empfiehlt der Kundin bzw. dem Kunden daher, eine Personen- und Sachversicherung abzuschließen und mitzuführen.
 

4.14. Wertgegenstände

Wertgegenstände und Bargeld, die von Veranstaltungsteilnehmer:innen zum Veranstaltungsort mitgebracht werden, können kostenlos im Hotelsafe deponiert werden (je nach verfügbarer Kapazität). Darüber hinaus übernimmt das Hotel jedoch keine Haftung.

4.15. Abrechnung

Rechnungen über Veranstaltungsleistungen werden am Tag des Beginns der Veranstaltung erstellt und der Kundin bzw. dem Kunden per Post zugesandt, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Rechnungen sind umgehend und ohne Abzüge per Überweisung auf das Bankkonto des Hotels zu begleichen (siehe 3.17.).

4.16. Gerichtsstand

Die Parteien vereinbaren, dass sämtliche Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ausschließlich dem österreichischen Recht unterliegen, unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet auf diese Vereinbarung keine Anwendung. Ansprüche beider Parteien werden ausschließlich durch das zuständige Gericht in Salzburg (Stadt) behandelt.

4.17. Bankverbindung

Bankhaus Carl Spängler & Co, Salzburg, Österreich
IBAN: AT40 1953 0001 0018 0942
BIC: SPAEAT2S

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Impressum

Copyright Salzburg Global, Inc., Hotel Schloss Leopoldskron. Alle Rechte vorbehalten.


Alle Texte, Bilder, Grafiken, Ton-, Video- und Animationsdateien sowie deren Anordnung unterliegen dem Urheberrecht und anderen Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums. Sie dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung der verantwortlichen Stelle weder vervielfältigt, verändert noch zu kommerziellen Zwecken oder zur Weitergabe auf anderen Websites verwendet werden.


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Name und Anschrift:
Salzburg Global, Inc.
Leopoldskronstraße 56–58
5020 Salzburg, Österreich
Tel: +43 (662) 83983-0
Fax: +43 (662) 83983-80
reception@schlossleopoldskron.com


Mitglied der Wirtschaftskammer: Salzburg
UID-Nummer: ATU 33978602

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